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Das Geschlecht spielt insbesondere in der Lebens- und Rentenversicherung als Tarifkriterium eine wichtige Rolle, da die Lebenserwartungen der
Geschlechter teilweise stark voneinander abweichen (Frauen haben z.B. in Deutschland eine um ca. sieben Jahre längere Lebenserwartung als
Männer).
Ab dem Jahr 2006 müssen Versicherungsgesellschaften Seit dem 1. Januar 2006 müssen in Deutschland Rentenversicherungen, die als Riester-Rente förderfähig sind, ihre Tarife so kalkulieren, dass Männer und Frauen für gleiche Beiträge auch gleich hohe Rentenleistungen erhalten - die sogenannten Unisex-Tarife. Dies wirkt sich für männlichen Versicherungsnehmer negativ aus, da sie jetzt höhere Beiträge für die gleiche Leistung zahlen müssen. Verträge, die bereits vor dem 01. Januar 2006 bestanden, sind von dieser Gesetzesänderung nicht betroffen. Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, benutzen weiterhin das Geschlecht als Tarifkriterium. Wir beraten Sie gerne! Fordern Sie einfach über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an − natürlich kostenlos und unverbindlich! |