Private Altersvorsorge


Staatlich geförderte Rente - Rürup Rente


Die Rürup Rente, benannt nach dem Ökonom Bert Rürup, stellt die private Variante zur gesetzlichen Rentenversicherung da. Sie besteht seit Anfang 2005.

Interessant ist diese Rentenform für Selbstständige, sehr gut verdienende Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer, die Arbeitslosigkeit fürchten, da die Rürup-Rente nicht von "Hartz IV" betroffen ist, d.h. das angesparte Kapital gilt nicht als "verwertbares" Vermögen.

Der Versicherte kann jährlich Beiträge von bis zu 20.000 Euro (2005: 12.000 Euro) steuerlich als Sonderausgabe absetzen. Der Versicherte bekommt frühestens ab dem 60. Lebensjahr die Rürup Rente lebenslang monatlich ausgezahlt, es besteht kein Kapitalwahlrecht, d.h. sie kann nicht auf einen Schlag ausgezahlt werden. Diese ausgezahlten Rentenbeträge müssen voll versteuert werden.

Es gilt genau zu prüfen, ob der Steuervorteil während der Ansparphase durch die hohe Besteuerung im Alter nicht kompensiert wird.

Weiterhin ist die Rürup-Rente nicht beleihbar, übertragbar, veräußerbar sowie vererbbar, d.h. erlebt der Versicherte den Fälligkeitszeitpunkt nicht, fällt das komplette Kapital dem Versicherungsunternehmen zu.

Wir beraten Sie gerne, ob sich die Rürup-Rente für Sie lohnt und suchen den für Sie deb besten Anbieter auf dem Markt. Fordern Sie einfach über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an − natürlich kostenlos und unverbindlich!

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