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Private AltersvorsorgeStaatlich geförderte Rente: Die Riester-Rente
Die Riester Rente,
benannt nach dem Arbeitsminister a.D. Walter Riester, ist seit
Anfang 2002 auf dem Markt. Diese freiwillige Zusatzrente setzt sich aus steuerfreien
Beitragszahlungen des Versicherten und
staatlich gewährten
Zulagen, die unabhängig vom Einkommen pro Familienmitglied gezahlt werden, zusammen.
Förderfähig sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbständige sowie Wehr- und Zivildienstleistende, Landwirte, Eltern in Kindererziehungszeit, Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Diensts. Dieses Vorsorgeprodukt kann nur als lebenslange Riester Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, d.h. eine Kapitalisierung ist grundsätzlich nicht möglich, lediglich eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals bei Beginn der Auszahlungsphase kann vorgenommen werden. Grundsätzlich ist auch das eingezahlte Kapital verloren, wenn der Riester-Kunde stirbt, d.h. es ist kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen. Es kann aber zusätzlich einen Rentengarantielaufzeit bis max. 85 Jahre vereinbart werden. Durch das neue Alterseinkünftegesetz ist auch die Riester-Rente von der nachgelagerten Besteuerung betroffen, d. h. die Rentenzahlungen müssen voll versteuert werden. Außerdem dürfen alle Anbieter ab 2006 nur noch Unisex-Tarife anbieten, was zu einer Gleichbehandlung von Frauen und Männer bei der Beitragsberechnung führt. Wir beraten Sie gerne, ob sich die Riester-Rente für Sie lohnt und suchen den für Sie besten Anbieter auf dem Markt. Fordern Sie einfach über unser Kontaktformular Ihren persönlichen Riester Rente Vergleich. Weiter Informationen zur Riester-Rente finden Sie hier. |