Empfehlungen 5:

In Deutschland unterscheidet man zwischen zwei Versicherungsarten: Individualversicherungen und Sozialversicherungen.

Wie der Name schon sagt, basieren Sozialversicherungen auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft. Sie decken die Schäden ab, die die Existenzgrundlage des einzelnen Bürgers gefährden. Zu Sozialversicherungen gehören gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung , gesetzliche Pflegeversicherung,und gesetzliche Unfallversicherung. Sie werden durch Umlageverfahren finanziert und die Leistungen unabhängig von den gezahlten Beitrag gewährt.

Individualversicherungen sind freiwillig (Ausnahme: u.a. KFZ-Haftpflicht). Die Beiträge der Individualversicherungen werden individuell nach dem Risikoumfang kalkuliert und sie können beinahe jedes Risiko absichern.

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