VersicherungenSozial- und Individualversicherungen |
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Empfehlungen 5:
In Deutschland unterscheidet man zwischen zwei Versicherungsarten: Individualversicherungen und Sozialversicherungen.
Wie der Name schon sagt, basieren Sozialversicherungen auf dem Prinzip der Solidarität der Gemeinschaft. Sie decken die Schäden ab, die die Existenzgrundlage des einzelnen Bürgers gefährden. Zu Sozialversicherungen gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Sie werden durch Umlageverfahren finanziert und die Leistungen unabhängig von den gezahlten Beitrag gewährt. Individualversicherungen sind freiwillig (Ausnahme: u.a. KFZ-Haftpflicht). Die Beiträge der Individualversicherungen werden individuell nach dem Risikoumfang kalkuliert und sie können beinahe jedes Risiko absichern. Beiträge verschiedener Autoren zu Versicherungsthemen findet der Leser im Artikelverzeichnis „Der Treffer“. Die Fachartikel bieten die Möglichkeit, aus themenrelevantem Text bis zu fünf Backlinks kostenlos zu erhalten. |