Empfehlungen 3:

Die Kapitalllebensversicherung ist der Klassiker unter den Lebensversicherungen. Diese Versicherung ist eine Kombination aus Todesfallabsicherung und Sparanlage und leistet sobald der Versicherungsfall eintritt, d.h. der Versicherte stirbt oder ein vertraglich festgelegtes Alter erreicht. Eine Besonderheit der Lebensversicherung ist das Bezugsrecht, dieses muss vom Versicherungsnehmer im Vertrag bestimmt werden. Dieses Recht regelt an wen im Versicherungsfall die Versicherungssumme ausgezahlt werden soll. Weiterhin kann die Lebensversicherung durch verschiedene Zusatzversicherungen individuell gestaltet werden, wie z. B. durch zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit. Seit 2005 muss jedoch bei neu abgeschlossene Lebensversicherungen der Auszahlungsbetrag versteuert werden
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