Private Altersvorsorge


Betriebliche Altersversorgung - Durchführungswege


Direktversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen besitzen direkt ein Bezugsrecht − daher der Name Direktversicherung.

Pensionszusage ist die bisher gebräuchlichste Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Arbeitnehmer unmittelbar Ansprüche gegen das Unternehmen als Träger der Altersversorgung eingeräumt werden. Die Versorgung kann auch auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. leitende Angestellte) beschränkt werden. Die Pensionszusage muss nicht auf Rentenzahlungen aufbauen, sie kann auch Kapitalleistungen vorsehen.

Pensionskasse ist eine weitere Form, die betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Sie ist eine selbständige juristische Person und haftet für die Erfüllung der durch den Arbeitgeber und evtl. durch Arbeitnehmer finanzierten Versorgungsleistungen.

Pensionsfonds sind eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Arbeitnehmern seiner Trägerunternehmen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewährt. Der Pensionsfonds gewährt den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch. Die Finanzierung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung muss im Kapitaldeckungsverfahren erfolgen. Das Kapital wird vom Pensionsfonds in Aktien und Rentenpapiere angelegt.

Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie finanziert sich aus Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus eigenen Vermögenserträgen. Trägerunternehmen sind die Unternehmen, also Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchführen. Der Arbeitgeber kann selbst eine Unterstützungskasse gründen oder einer bestehenden Unterstützungskasse beitreten.

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