Sicherheit • Rente • VorsorgeInformationen zur betrieblichen Altersvorsorge |
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Private Altersvorsorge - BetriebsrenteBetriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge.
Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines
Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.
Die betriebliche Altersvorsorge kann dabei wirtschaftlich auch vom Arbeitnehmer
getragen werden (Entgeltumwandlung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren
einen Gehaltsverzicht. Im Gegenzug erteilt der Arbeitgeber eine Versorgungszusage).
Die Zusage kann sich entweder auf bestimmte Versorgungsleistungen und deren Höhe beziehen (Leistungszusage) oder auf die Zahlung von laufenden Beiträgen an einen externen Versorgungsträger. Je nach Gestaltung liegt dann eine Beitragszusage oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung vor. Außerdem kann die Zusage lauten, dass der Arbeitgeber selbst aus Beiträgen Leistungsbausteine ermittelt und die Summe so ermittelter Leistungsbausteine als Versorgungsleistung zusagt. Das ist eine beitragsorientierte Leistungszusage. In Deutschland sind fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen:
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